Die Kanzlei besteht seit 1976.
Gegründet von
-
Rechtsanwalt Dr. Klaus Spiekermann
-
Rechtsanwalt Karl-Heinz Blang
Die Kanzlei Spiekermann und Partner verbindet Tradition und Moderne im Interesse der Mandanten/Mandantinnen. Mehr als 45 Jahre Praxis vor Ort haben den Anwälten/Anwältinnen genaue Kenntnisse über die Gegebenheiten der Stadt und die Probleme ihrer Menschen verschafft. Von vielen Bürgern wird unsere Rechtsordnung als undurchschaubar erlebt. Wir vermitteln zwischen Bürger/-in und Justiz.
Unsere Kompetenz schöpfen wir aus unserem Fachwissen, das stets auf dem neuesten Stand gehalten wird, und aus unserer langjährigen Erfahrung. Selbstverständlich ist uns, mit den modernsten Kommunikationsmedien zu arbeiten und auf moderne Datenbänke zuzugreifen. Zudem achtet die Kanzlei auf eine gute Ausbildung und Fortbildung auch der Fachangestellten/Fachangestelltinnen im Bürobereich.
Die Grundlage jedes Mandatsverhältnisses ist Vertrauen. Wir nehmen das Vertrauen unserer Mandanten/Mandantinnen sehr ernst. Äußerst sorgfältig und individuell werden daher mit jedem/jeder Mandanten/Mandantin seine/ihre Erwartungen analysiert und sodann Kosten, Nutzen und Risiko der juristischen Wege zu ihrer Verwirklichung erörtert. So liefern wir dem/der Mandanten/Mandantin alle für seine/ihre Entscheidung relevanten Informationen. Gegebenenfalls greifen wir dafür auch auf ein Netzwerk von Experten/Expertinnen (Steuerberater, Rentensachverständiger, Mediatorin) zurück.
Wir verhandeln mit dem/der Mandanten/Mandantin stets auf gleicher Augenhöhe. Wir nehmen uns die Zeit, die jedes Mandat erfordert. Der Austausch mit den Mandanten/Mandantinnen ist uns wichtig, dafür wird ausreichend Raum gegeben. Der/die Mandant/-in wird während der Zusammenarbeit zu jedem Zeitpunkt gut unterrichtet sein und eine breite Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen haben. Dabei bemühen wir uns, den Sinn jedes/jeder Mandanten/Mandantin für das Machbare zu stärken und mit ihm gemeinsam das Machbare zu erreichen. Wir wirken auf außergerichtliche Lösungen hin und treten für die Ziele der Mandanten/Mandantinnen vor Gericht ein, wenn das der bessere Weg zum Erfolg ist.
Die Betreuung von Mandant/-in und Mandat durch den/die sachbearbeitende(n) Anwalt/Anwältin steht für uns im Vordergrund. Wir arbeiten aber Hand in Hand. Jede(r) Anwalt/-in der Kanzlei kann hinzugezogen werden, wenn sich Einzelfragen aus seinem Spezialgebiet stellen.
Wir sehen einen Teil unserer Kompetenz darin, zu erkennen, wo diese ihre Grenzen hat. Darum verweisen wir für Mediation auf Fachleute, für sonstige Beratung und persönliche Unterstützung auf Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen etc. Geht es um Kindesbelange, wird auch gemeinsam mit Experten eine Lösung im Interesse des Kindeswohls gesucht.